![]()
Der Stahl- und Technologiekonzern voestalpine hat Bahnaufträge im Gesamtvolumen von rund 500 Millionen Euro von der Deutschen Bahn (DB) und den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) erhalten. Geliefert werden Schienen, Weichensysteme sowie Signal- und Überwachungstechnik. Mit den neuen Projekten festigt der Geschäftsbereich Railway Systems seine Position als Systemanbieter im globalen Bahninfrastrukturbereich und verweist auf weiteres Wachstumspotenzial in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld.
Ein Schwerpunkt der Aufträge liegt in Deutschland, wo allein heuer mehr als 23 Milliarden Euro in die Modernisierung der Bahninfrastruktur fließen sollen. Voestalpine liefert Premiumschienen und Weichenkomponenten für den umfassenden Umbau des Frankfurter Hauptbahnhofs sowie für Hochleistungskorridore wie die Verbindung Hamburg–Berlin. Auch an der Sanierung der 70 Kilometer langen Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim war die Eisenbahnsparte beteiligt; ein Großteil der dort verlegten Weichen sowie Schienen aus Donawitz stammen von voestalpine. Ergänzt wird das Paket durch Service-, Schulungs- und Instandhaltungsleistungen.
In der Schweiz zielt die Zusammenarbeit mit den SBB vor allem auf die weitere Digitalisierung des Streckennetzes ab. Ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren umfasst die Lieferung moderner Achszählsysteme, die melden, ob ein Gleisabschnitt frei oder belegt ist. Zusätzlich wurde ein Servicevertrag für ein Wartungs- und Diagnosesystem sowie für Cybersecurity-Lösungen abgeschlossen. Digitale Signal-, Monitoring- und Diagnosesysteme gelten für den Konzern als entscheidend, um das wachsende Verkehrsaufkommen effizient und sicher zu steuern.
Die Aufträge unterstreichen den strategischen Fokus der Metal-Engineering-Division, in der voestalpine Railway Systems angesiedelt ist. Vorstandsmitglied Franz Kainersdorfer verweist auf die Bedeutung des Ausbaus des Bahnverkehrs für die Mobilitätswende und sieht in digitalisierten Gleis- und Weichensystemen einen Beitrag, das steigende Verkehrsaufkommen insbesondere in Deutschland besser zu bewältigen. Konzernchef Herbert Eibensteiner betont zugleich, dass die langfristigen Partnerschaften mit DB und SBB die Rolle der voestalpine bei der Modernisierung und Digitalisierung der europäischen Bahninfrastruktur festigen.

Wegen eines Warnstreiks stellt der Flughafen Berlin Brandenburg an diesem Mittwoch den Betrieb vollständig ein. Insgesamt 445 Starts und Landungen sind nach Angaben des Airports gestrichen, Zehntausende Passagiere aus Berlin und den umliegenden Bundesländern müssen ihre Reisepläne neu ordnen. Für sie stehen grundsätzlich zwei Wege offen: eine kostenlose Umbuchung auf eine Ersatzverbindung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Die Rechtslage bei kurzfristigen Flugabsagen ist in der EU klar definiert. Bei Abflügen aus einem EU-Staat haben Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Ersatzbeförderung. Airlines müssen Reisende auf den frühestmöglichen alternativen Flug umbuchen – notfalls auch bei Konkurrenzgesellschaften, wenn diese deutlich früher starten als die eigenen Verbindungen. Verbraucherexperten raten in vielen Fällen zur Umbuchung: Wer sich den Ticketpreis auszahlen lässt und anschließend selbst kurzfristig Ersatzflüge bucht, zahlt häufig deutlich mehr als den ursprünglich vereinbarten Preis.
Bietet eine Fluggesellschaft nicht von sich aus eine Alternative an, können Passagiere der Airline eine Frist setzen und danach selbst Ersatzverbindungen organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich im Anschluss von der ursprünglichen Airline zurückfordern. Auf innerdeutschen Strecken sind Bahntickets eine gängige Alternative: Viele Gesellschaften stellen ihren Kunden bei Flugausfall Fahrkarten für die Schiene aus. Macht eine Umbuchung für Reisende keinen Sinn, etwa weil der Anlass der Reise entfällt, können sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Laut Verbraucherzentralen muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen; Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Ob Fluggästen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zusteht, hängt davon ab, ob die Ursache der Störung im Einflussbereich der Airline liegt. Typischerweise ist das bei Streiks des eigenen Personals wie Piloten der Fall. Am BER ist die Lage anders gelagert: Den Betrieb hat die Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Verkehrsleitung zum Ausstand aufgerufen sind. Das gilt als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Diese dürften entsprechende Entschädigungsforderungen voraussichtlich mit Verweis auf diese Sondersituation zurückweisen.
Der Flughafen verweist betroffene Reisende auf seine Website und rät, sich direkt an die jeweilige Airline oder – bei Pauschalreisen – an den Reiseveranstalter zu wenden. Dort können Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten geklärt werden. Der Airport stellt zudem eine Kontaktliste der Fluggesellschaften bereit, um den Informationsfluss inmitten des großflächigen Stillstands zu erleichtern.