Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.

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Historischer Machtwechsel in Magdeburg: AfD vor erstmaliger Übernahme des Landtagspräsidiums

08.10.2026


Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.

Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.

Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.

Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.