CSS sichert sich Technologie- und Datenkompetenz aus dem Rückversicherungsgeschäft

12.06.2026


Die Krankenversicherung CSS besetzt eine zentrale Schlüsselposition neu: Florian Maurer übernimmt per 1. November 2026 die Leitung des Geschäftsbereichs ICT & Data und rückt gleichzeitig in die Geschäftsleitung auf. Die Ernennung steht noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Maurer folgt als CIO auf Thomas Kühn, der das Unternehmen im vergangenen Dezember verlassen hat. Seither führt der bisherige Stellvertreter Yves Mundorff den Bereich interimistisch.

Mit dem 47-jährigen Maurer holt sich die CSS nach eigenen Angaben eine Führungskraft mit breiter Technologie- und Datenmanagement-Expertise und langjähriger Erfahrung in einem anspruchsvollen Versicherungsumfeld. Der ETH-Absolvent – er verfügt über einen Master of Science in Electrical Engineering and Information Technology sowie einen Master of Advanced Studies in Management, Technology and Economics – soll die technologische Weiterentwicklung des Unternehmens verantworten. Dazu zählen die IT-Strategie, die Softwareentwicklung, die IT-Sicherheit, der Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Ausbau von Daten- und KI-Lösungen.

Maurer wechselt vom Rückversicherer Swiss Re nach Luzern. Dort war er über 17 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen tätig. Zuletzt verantwortete er als Managing Director und Chief Digital & Technology Commercial Insurance die gesamte Technologie- und Datenorganisation des Geschäftsbereichs Corporate Solutions mit mehr als 700 internen und externen Mitarbeitenden. Diese Erfahrung in der Steuerung grosser, international ausgerichteter Technologieorganisationen soll er nun in den Krankenversicherungsmarkt einbringen.

Für die CSS ist die Neubesetzung der ICT-Spitze ein wichtiger Baustein in der weiteren digitalen Transformation. Der Geschäftsbereich ICT & Data ist zentral für den Betrieb der Kernsysteme ebenso wie für datengetriebene Innovationen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit Maurers Wechsel von einem globalen Rückversicherer zu einem der grössten Schweizer Krankenversicherer verbindet das Unternehmen die Erwartung, strategische Technologieinitiativen konsequent weiterzuführen und die eigene Position in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld zu stärken.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.