Corporate Governance bestimmt Übergangsphase bei Leonteq-Führung

10.03.2026


Beim Zürcher Derivate-Spezialisten Leonteq kommt es vorerst nicht zum geplanten Wechsel im VR-Präsidium. Der Anfang März nominierte Felix Oegerli wird sich an der Generalversammlung vom 1. April 2026 nicht zur Wahl stellen, wie das Unternehmen mitteilte. Hintergrund ist der Rückzug der Ankeraktionärin Raiffeisen, die einen grossen Teil ihrer Position an eine Aktionärsgruppe verkauft, der Oegerli angehört.

Aus Gründen der Corporate Governance hat Oegerli entschieden, sich bis zum Abschluss dieser Transaktion und dem Erhalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen nicht zur Wahl zu stellen. Die Genehmigungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Damit verschiebt sich die ursprünglich vorgesehene Wahl eines neuen Präsidenten auf unbestimmte Zeit.

Stattdessen hat sich der amtierende VR-Präsident Christopher Chambers bereit erklärt, sich an der Generalversammlung zur Wiederwahl zu stellen und das Präsidium während einer Übergangsphase weiterzuführen. Auch Vizepräsident Philippe Weber bleibt vorerst im Amt. Beide werden sich "für eine Übergangszeit" zur Wiederwahl stellen, und zwar bis zum Abschluss der Transaktion. Dementsprechend soll noch in diesem Jahr eine ausserordentliche Generalversammlung zur Wahl eines neuen Präsidenten stattfinden.

Parallel zu diesen Entwicklungen baut Leonteq seinen Verwaltungsrat um. Der Generalversammlung werden Barbara Heller und Jürg Steiger als neue unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats vorgeschlagen. Gleichzeitig wird sich die bisherige Verwaltungsrätin Susana Gomez Smith nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Falls Heller und Steiger gewählt werden, wird der Verwaltungsrat künftig aus sieben unabhängigen Mitgliedern bestehen. Die ordentliche Generalversammlung findet am 1. April 2026 statt.

Other news

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.