CDU in Berlin: Künstliche Intelligenz soll Ermittlern bei der Auswertung von Hinweisen helfen

15.06.2026


Die Berliner CDU-Fraktion dringt auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei anonymen Online-Hinweisen an die Polizei der Hauptstadt. Nach einem bei der Klausurtagung der Fraktion im rheinland-pfälzischen Stromberg beschlossenen Antrag an den Senat soll das bestehende Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts (LKA) zu einem KI-gestützten Hinweisbearbeitungs- und Analysesystem ausgebaut werden. Ziel ist es, die stetig wachsende Zahl von Bürgerhinweisen schneller zu bewerten und operativ nutzbar zu machen.

Nach Darstellung der CDU-Abgeordneten stößt die Polizei Berlin bei der Auswertung der eingehenden Mitteilungen zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Wegen hoher Informationsmengen und begrenzter Auswertungsressourcen könnten Hinweise nicht immer schnell genug bearbeitet und zusammengeführt werden. Dadurch gingen wertvolle Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit verloren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht in einer technischen Modernisierung die Möglichkeit, dieses Defizit zu verringern.

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner begründet den Vorstoß mit einem technologischen Vorsprung, den er bei Kriminellen verortet. "Kriminelle nutzen längst modernste Technologien. Deshalb muss auch unsere Polizei die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz rechtskonform nutzen können, um Berlin sicherer zu machen", teilte er mit. Mehr Sicherheit entstehe nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch eine bessere Auswertung der bereits vorhandenen Informationen, so Stettner weiter.

Der KI-Vorschlag ist eingebettet in ein größeres politisches Paket, das die CDU-Fraktion bei ihrer Klausur berät. Auf der Tagesordnung stehen nach Angaben der Fraktion mehr als 30 Anträge zu zentralen landespolitischen Themen wie Wohnen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Wirtschaft. Mit dem geplanten Ausbau des Hinweisportals positioniert sich die CDU an der Schnittstelle von Innenpolitik und Digitalisierung, während die konkrete Ausgestaltung des Systems, etwa technische Details und Datenschutzvorgaben, nun Gegenstand der weiteren Beratungen mit dem Senat werden soll.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.