
Der soziale Wohnbau kommt nur schleppend voran, während die Mieten steigen. Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Wohnbaumilliarde des Bundes, die vor zwei Jahren von der damaligen schwarz-grünen Regierung beschlossen wurde. Von dem Paket ist laut jüngster Kritik bisher erst rund ein Viertel tatsächlich ausbezahlt worden. Ökonominnen und Experten mahnen jedoch zur Differenzierung: Ausgezahlt werde erst nach Endabrechnung der Projekte, viele Mittel seien den Ländern bereits zugesichert, betonen der Wifo-Ökonom Michael Klien und der Wohnbauexperte Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW).
Politisch sorgt der stockende Mittelabfluss dennoch für Druck. Die aktuelle schwarz-rot-pinke Koalition will im Rahmen der laufenden Budgetverhandlungen den Zugriff auf Bundesmittel für geförderten Wohnraum erleichtern und dazu weitere Gelder aus der bestehenden Wohnbaumilliarde aktivieren. Ein neues Wohnbaupaket in vergleichbarer Milliardendimension ist angesichts des Konsolidierungskurses der Bundesregierung nicht geplant. Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler verweist zugleich darauf, dass es zusätzlich „frisches Geld“ für den Wohnbau brauche, während bislang ungenutzte Mittel aus der Wohnbaumilliarde mobilisiert werden sollen.
Im zuständigen Ministerbüro heißt es, dass derzeit 724 Millionen Euro von den Ländern nicht abgerufen werden können, weil die Konstruktion der Wohnbaumilliarde „erhebliche Mängel“ aufweise. Nach Angaben aus dem Ressort haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Wien und Oberösterreich – grundsätzlich ihren Anteil angemeldet, wollen die Gelder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich abholen. Die Auszahlung erfolgt projektbasiert und zeitversetzt, was den Eindruck verstärkt, große Teile der Bundesmittel würden brachliegen.
Besonders deutlich zeigen sich die Konstruktionsprobleme in Wien. Ein Teil der Mittel ist für geförderte Eigentumswohnungen reserviert, nicht jedoch für den kommunalen Wohnbau, also Gemeindewohnungen. Genau auf diesen Bereich setzt die Stadt seit Jahren und verzichtet im Gegenzug weitgehend auf die Förderung von Eigentumsprojekten. Die Zweckbindung der Mittel kollidiert damit mit der wohnungspolitischen Ausrichtung der Bundeshauptstadt und erschwert den Zugriff auf die bereitgestellten Gelder. Während die Bundesregierung an den bestehenden Budgetgrenzen festhält, bleibt die Aufgabe, die Wohnbaumilliarde so nachzujustieren, dass sie in allen Ländern tatsächlich im sozialen Wohnbau ankommt.
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.