ABCG1-Gen als Schlüssel für FSME-Virusvermehrung entdeckt

10.03.2026


Forscher der Medizinischen Universität Graz haben einen zentralen genetischen Angriffspunkt des FSME-Virus im menschlichen Körper identifiziert. In einer internationalen Studie analysierten sie genetische Daten von rund 1.600 Personen aus neun europäischen Ländern, darunter Österreich, Deutschland, Slowenien und Tschechien. Dabei verglichen die Wissenschaftler etwa 700.000 genetische Varianten pro Person mit gesunden Kontrollgruppen.

Die Studie, eine der bisher weltweit größten zu FSME, konzentrierte sich auf die genetische Empfindlichkeit gegenüber dem durch Zecken übertragenen Virus. Das Team unter der Leitung von Werner Zenz von der Grazer Kinderklinik stieß auf eine auffällige Häufung einer genetischen Variante im ABCG1-Gen. Dieses Gen ist bisher für seine Rolle beim Transport von Lipiden, insbesondere Cholesterin, aus den Zellen an die Zellmembranoberfläche bekannt.

Die Entdeckung könnte neue Behandlungsstrategien gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis ermöglichen. FSME verursacht schwere Entzündungen des Nervensystems, wobei etwa die Hälfte der erwachsenen Patienten, die wegen kombinierter Meningitis und Enzephalitis stationär behandelt werden müssen, bei der Spitalsentlassung keine vollständige Heilung zeigt. Ein Zehntel erleidet Lähmungen einer Extremität, die Sterblichkeit liegt bei etwa einem Prozent.

Bisher gibt es keine spezifische antivirale Behandlung für FSME. Die Forscher fanden jedoch heraus, dass sich das Virus deutlich schlechter vermehren konnte, sobald das ABCG1-Gen blockiert wurde. Weitere Forschungsprojekte sollen nun zeigen, ob eine gezielte Blockade dieses Gens einen positiven Einfluss auf den klinischen Verlauf haben könnte. Interessant ist laut Zenz auch, ob diese Erkenntnisse für andere virale Hirnhautentzündungen relevant werden könnten.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.